Am 21.03.2021 wurde die zweite Corona-Verordnung für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen veröffentlicht. Diese gilt ab Mo, dem 22.03.2021. Darin sind unter anderem die grundlegenden Verhaltensregeln enthalten, die während der Unterrichtszeit unter Pandemiebedingungen gelten.
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Veröffentlichung des Kultusministeriums: "Zweite Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen".